Mobilitätsbeihilfen Tschechien 2020
Mobilitätsbeihilfen für Studien-, Vortrags- und Forschungsaufenthalte von Studierenden, Lehrenden und Forschenden aus/nach Tschechien
tudierende, Lehrende und Forschende aus Bayern und Tschechien können in Kooperation mit ihren wissenschaftlichen Betreuerinnen und Betreuern bzw. mit Lehrkräften bayerischer Hochschulen Mobilitätsbeihilfen für Forschungsaufenthalte in Tschechien bzw. in Bayern beantragen.
Antragsteller ist der/die Forschende bzw. Lehrkraft an einer bayerischen Hochschule. Im Falle einer Zusage wird die Förderung einer Kostenstelle der antragstellenden bayerischen Hochschule zugewiesen.
Antragstellung: laufend möglich
(vorbehaltlich der Fördermittelausschöpfung)
Maximale Fördersumme: 1.000 €
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