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  • Regelung des Systems an der tschechischen Grenze

Veröffentlicht am 09. April 2020 AktuellesKoordinierungsstelle

Regelung des Systems an der tschechischen Grenze

Nach Ostern werden unter anderem die Möglichkeiten für Reisen ins Ausland erweitert

Ab dem 14. April können tschechische Bürger in dringenden und klar begründeten Fällen ins Ausland reisen. Der Vorschlag des Innenministeriums kommt Personen entgegen, welche beispielsweise zur Erledigung amtlicher Verpflichtungen, für Dienstreisen, zu Beerdigungen, zur Familie oder in anderen außergewöhnlichen dringenden Situationen ins Ausland fahren müssen. Bedingung ist die Verlängerung des Notstands.

Der Beschluss der Regierung regelt die Einreise von Bürgern in die Tschechische Republik und die Quarantänemaßnahmen. Die Grenze bleibt weiterhin geschlossen und es gilt weiterhin das Verbot der Einreise auf das Gebiet der Tschechischen Republik einschließlich des Stopps der Ausgabe von Sichtvermerken (Visa). Es werden auch die Regeln für Pendler an allen Grenzen vereinheitlicht.

Neu wird allen tschechischen Bürgern die Ausreise ermöglicht, entweder für eine Zeit von weniger als 24 Stunden ohne die Notwendigkeit zur Quarantäne nach Rückkehr oder für eine längere Zeit mit der Notwendigkeit einer Quarantäne. Die Möglichkeit zur Ausreise wird nur in dringenden, begründeten und belegbaren Fällen bestehen. Alle Personen werden von der Polizei bei der Ausreise und der Rückkehr registriert. Der Beschluss wird für die Dauer der außerordentlichen Situation (des Notstands) bestehen.

“Ein flächendeckendes Reiseverbot ist eine extreme Maßnahme, welche notwendig war und sich bewährt hat. Wir können die Grenze deshalb bis auf weiteres nicht öffnen. Wir ermöglichen aber denjenigen die Ausreise, für die es lebensnotwendig ist. Das ist gegenwärtig das maximal Mögliche”, erklärte der Vorsitzende des Zentralen Krisenstabs und Innenminister Jan Hamáček (ČSSD). Die Menschen werden auch die Bedingungen der Freizügigkeitsbeschränkungen einhalten müssen und die Quarantäne nach der Rückkehr wird eine größere Gruppe von Personen als heute betreffen. Eine Tabelle mit den Regeln für die Einreise auf das Gebiet der Tschechischen Republik und Quarantänemaßnahmen findet sich auf der Internetseite des Tschechischen Innenministeriums.

Ausreise für einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden Es handelt sich um eine Möglichkeit, in dringenden und außergewöhnlichen Situationen ohne die Notwendigkeit einer Quarantäne nach der Rückkehr auszureisen. Diese Möglichkeit erhalten:

  • Mitarbeiter von Rettungsdiensten, wenn sie im Nachbarland eingreifen müssen. Fahren kann z.B. die Feuerwehr aus Aš, die wegen der Hilfe zur Bekämpfung eines Brandes nach Deutschland einreisen muss, oder z.B. Mitarbeiter der Bergwacht.
  • Landwirte, die wegen der Arbeit während des Tages ins Nachbarland fahren müssen.
  • Alle Bürger, die über die Grenze zum Arzt, Tierarzt, auf eine Beerdigung, zum Gericht, auf ein Amt fahren müssen oder kurzzeitig einen Angehörigen pflegen müssen. Der Grund für die Ausreise muss an der Grenze belegt werden.

Ausreise für einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden Es handelt sich um die Möglichkeit zur Ausreise mit der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne nach der Rückkehr. Außer den oben erwähnten Fällen, welche der Bürger nicht innerhalb von 24 Stunden erledigen kann, geht es um unerlässliche dringende und begründete Fälle, die nicht in der Tschechischen Republik erledigt werden können. Es handelt sich z.B. um die Möglichkeit zur Ausreise wegen des Berufes oder wegen einer Dienstreise. Es reicht, wenn der Bürger an der Grenze den Arbeitsvertrag vorzeigt.

Es sind z.B. möglich:

  • Reisen zur Beschäftigung, zur Berufsausübung, Dienstreisen usw.
  • Reisen zur Familie einschließlich der Pflege von Angehörigen

Es ist nicht dringend, daher nicht möglich:

  • Ins Ausland in einen Park, in einen Wald oder in ein Wochenendhaus zu reisen.
  • Zum Einkaufen oder in einen Vergnügungspark zu fahren.

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